Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Hinweise gemäß Elektrogesetz

  • Alte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zur Entsorgung nicht in den unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) geworfen werden, sondern müssen getrennt von diesem entsorgt werden. Durch eine Abgabe der Altgeräte an den zugelassenen Rücknahmestellen im Handel und bei den Kommunen ist eine fach- und sachgerechte Entsorgung sichergestellt. Solche Geräte enthalten gefährliche Stoffe für Umwelt und Gesundheit. Eine ordnungsgemäße Entsorgung dient dem Umweltschutz und dem Recycling. Bei der Entsorgung ist daher jeder Besitzer von Altgeräten gefordert, seinen Beitrag zu Umweltschutz und der Wiederverwertung von Rohstoffen und Materialien zu leisten. Nicht fachgerecht entsorgte Geräte können ferner eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen. Eine Übersicht der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten Möglichkeiten zur Rückgabe bzw. Sammlung von Altgeräten finden Sie unter folgender Adresse: 
    www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
  • Altbatterien und/oder Akkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entfernt und separat entsorgt werden. Deren Entsorgung wird im Batteriegesetz geregelt.
  • Das folgende Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“ auf Elektrogeräten und/oder deren Verpackungen weist darauf hin, dass dieses Gerät nur getrennt von anderen Abfallarten und nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. 
  • Bitte beachten Sie, dass Altgeräte möglicherweise personenbezogene Daten enthalten; das kann beispielsweise bei Faxgeräten oder Mobiltelefonen der Fall sein. Für diese Daten und deren Löschung sind Sie eigenverantwortlich zuständig; wir können hierfür keine Haftung übernehmen.
  • Um unserer Verpflichtung nach § 17 ElektroG nachzukommen, haben wir den Dienstleister ZENTEK damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen.
  • Unsere WEEE-Registrierungsnummer bei der Stiftung ear lautet: DE 51553461

Hinweise nach dem Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG)verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Zusätzlich können unter der durchgestrichenen Mülltonne die Zeichen Pb, Cd oder Hg angebracht sein. Das bedeutet dann:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

Blei, Cadmium und Quecksilber sind Schwermetalle die bei falscher Handhabung nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gesundheit schweren Schaden zufügen können.

ACHTUNG!  Batterien sollten ausschließlich von Erwachsenen eingesetzt und ausgetauscht werden.
Nur empfohlene Batterien des gleichen oder eines gleichwertigen Types verwenden. Versuchen Sie niemals, Batterien wieder aufzuladen, die nicht dafür vorgesehen sind. Aufladbare Batterien dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen neu aufgeladen werden. Niemals verschiedene Batterietypen gleichzeitig verwenden.  Alte und neue Batterien nicht mischen. Die Batterien mit korrekter Polarität einlegen. Verbrauchte Batterien bitte sofort aus dem Spielzeug herausnehmen. Die Pole dürfen nicht kurzgeschlossen werden. Falls das Spielzeug längere Zeit nicht benutzt wird, bitte stets die Batterien herausnehmen. Verbrauchte Batterien und ausrangierte Elektro- und Elektronikprodukte an einer zugelassenen Sammelstelle umweltgerecht entsorgen. Diese Produkte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Spielzeug vor Feuchtigkeit und Nässe schützen.